USB-C Steckverbinder als neuer EU-Standard für Ladegeräte
Ab Mitte 2024 wird es nur noch eine gültige Standard-Ladebuchse für elektronische Kleingeräte geben: das USB-C-Stecksystem. Aber was macht diesen Stecker so besonders, und warum war der Schritt zur Standardisierung notwendig? Wir zeigen Ihnen die Vorteile von USB-C und warum dieses neue Gesetz für die Verbraucher eine große Veränderung bedeutet.
Mehr heißt nicht zwingend besser: Ein Bereich, in dem sich zeigt, dass es eben nicht um Quantität geht, ist die Welt der Stecksysteme.
Gerade bei Smartphones, Laptops, Kopfhörer, Kameras & Co. war in den vergangenen Jahrzehnten zu beobachten: Die Masse an verschiedenen Steckern und Ladekabeln hat bei Konsumenten für Unmut gesorgt – verständlicherweise.
Aber nicht nur das. Dass Hersteller in Sachen Steckverbindungen immer noch uneins sind, hat auch konkrete Auswirkungen auf die Natur. Denn: Durch die Unmengen an verschiedenen Ladekabeln, Steckern und Stecksystemen entsteht enorm viel Elektroschrott – ein Problem, das nie entstehen hätte müssen.
Mit dem neuen EU-Gesetzesentwurf zur Vereinheitlichung von Ladekabeln soll nun vieles anders werden. Ab Mitte des Jahres 2024 wird lediglich eine gültige Standardladebuchse bei elektronischen Kleingeräten Verwendung finden: das USB-C-Stecksystem.
Was diesen Steckverbinder ausmacht, warum der Schritt der Vereinheitlichung notwendig wurde und welche Vorteile damit verbunden sind? Im Magazinbeitrag versuchen wir, Antworten auf diese Fragen zu finden.
Vereinheitlichung von Steckverbindern: flexibel, praktisch & nachhaltig
Mit zunehmendem Bewusstsein für Umweltschutz und konkreten Zielen vor Augen ist die Müllreduktion in der Prioritätenliste der Verantwortlichen aufgestiegen. Dabei reichen die Bemühungen, einheitliche Lösungen für Steckverbinder innerhalb der EU zu erzielen, schon weit in die Vergangenheit zurück.
Mit dem neuen Gesetzesentwurf ist man diesem Ziel ein ganzes Stück nähergekommen. Warum aber wurde dieser Schritt überhaupt notwendig?
Neben den offensichtlichen Herausforderungen, die der Elektroschrott mit sich bringt, stellen die vielen unterschiedlichen Steckersysteme auch den Verbraucher vor Probleme. Dabei könnte man meinen, die Kunden hätten sich schon an die Vielfalt von Steckverbindern gewöhnt. Doch so ist es nicht. Denn: Dass es unterschiedliche Steckverbinder für die verschiedenen Geräte gibt, bringt für den Verbraucher konkrete Unannehmlichkeiten mit sich.
Ein Stecker für viele Geräte
Viele Produzenten – unterschiedliche Steckverbinder: Das erschwert zum einen den Herstellerwechsel. Zum anderen sind aber auch unterschiedliche Geräte desselben Unternehmens nicht aufeinander abgestimmt. Das Ergebnis: Für jedes Gerät und Gadget gibt es ein anderes Stecksystem – und Schubladen voll mit Kabel-Chaos als lästiges Resultat.
In Zukunft soll es dann aber heißen: ein Stecker für viele Geräte. Denn: Ab 2024 wird ein einziges USB-Ladegerät für alle Produkte nutzbar sein. Das bedeutet auch: Dem Konsumenten wird in Zukunft freigestellt, ob er beim Kauf eines Gerätes auch ein Ladekabel erwirbt – oder eben nicht.
Ein weiterer Pluspunkt: Der Herstellerwechsel wird erleichtert. Durch einheitliche Steckverbinder kann nämlich problemlos zu einem anderen Geräteproduzenten gewechselt werden.
Die Vereinheitlichung der Ladekabel bewirkt daher sowohl für die Natur als auch für den Verbraucher einen deutlichen Mehrwert.
Welche elektrischen Kleingeräte / Geräte sind betroffen?
Von der Vereinheitlichung betroffen sind insbesondere elektrische Kleingeräte. Das sind konkret:
- Smartphones / Mobiltelefone
- Tablets
- Digitalkameras
- Kopfhörer
- Headsets
- tragbare Videospielkonsolen
- tragbare Lautsprecher, E-Reader
- Tastaturen
- Mäuse
- Ohrhörer
- tragbare Navigationsgeräte
- Laptops
Letztere müssen 40 Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes an die Anforderungen angepasst werden.
Wie unterscheidet sich das USB-C-Ladekabel?
Anders als seine Vorgänger hat der USB-C-Stecker eine elliptische Form und zeichnet sich durch seine symmetrische Bauweise aus. Aber auch im Inneren des ansprechend designten Steckverbinders verbergen sich konkrete Benefits.
Was sind die Vorteile von USB-C Steckverbindern?
- Kompakte Bauweise und lange Lebensdauer: USB-C-Steckverbinder sind robuster als ihre Vorgänger. Das bedeutet auch eine längere Lebensdauer, konkret: 10.000 Steckzyklen. Im Vergleich: Bei Typ-A-Steckern gelten 5.000 Steckzyklen als Standard. Lädt man also ein Smartphone einmal täglich vollständig auf, so ist der USB-C-Stecker bis zu 27 Jahre im Einsatz.
- Symmetrische Bauart: Durch das punktsymmetrische Design haben die neuen Stecker keine Ober- oder Unterseite. Der Vorteil: Sie passen so unabhängig von der Drehrichtung problemlos in die Ports.
- Protokollvielfalt: Von Thunderbolt- über HDMI-, Audio- und Videosignalen bis hin zu MHL- sowie Displayports und USB 2.0 oder USB 3.1 – USB-C vereint alle Signaltypen und macht weitere Anschlüsse an Geräten somit überflüssig.
- Hohe Datenübertragungsrate: Mit USB 3.1 sind bis zu 10 Gbit/s möglich, mit USB 3.2. sogar bis zu 20 Gbit/s. Voraussetzung: Beide Geräte unterstützen USB 3.1.
Wann wurde die EU-Regelung für USB-C Steckverbinder beschlossen?
Am 7. Juni 2022 haben das Parlament und die EU-Mitgliedsstaaten eine vorläufige Einigung über die Rechtsvorschrift erzielt. Nach der förmlichen Verabschiedung hat die EU-Regierung zwei Jahre Zeit, die Vorschrift in nationales Recht umzusetzen.
Dabei zu beachten: Für Produkte, die vor dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes auf den Markt gebracht werden, gilt die Vorschrift nicht.
Kabelloses Laden als Alternative
Neben dem Hersteller Apple, der an seinem Lightning-Kabel festhalten wollte, haben sich weitere Skeptiker aus der Branche zur Vereinheitlichung der Ladekabel zu Wort gemeldet. Der Grundtenor: Es gebe auch andere Möglichkeiten, Elektroschrott zu vermeiden und konsumentenfreundliche Alternativen zu schaffen. Konkret: Kabelloses Laden auf Basis des herstellerübergreifenden Qi-Standards. Dabei wird mittels elektromagnetischer Induktion eine drahtlose Energieübertragung ermöglicht.
Doch um mit neueren Technologien Schritt zu halten, kann die EU-Kommission den Geltungsbereich der Richtlinie anpassen – insbesondere was drahtlose Ladegeräte betrifft. Und gerade dieser Weg, so Branchenkenner, wird in Zukunft noch stärker verfolgt werden müssen.
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