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Brandmeldeanlagen und BMZ sind essentielle Bestandteile für Sicherheit. Jetzt alles dazu erfahren.

Brandmeldeanlagen: Funktion & Vorschriften

Als zentraler Bestandteil der Brandmeldetechnik tragen Brandmeldeanlagen maßgeblich dazu bei, Leben und Eigentum zu schützen. Ihre Hauptaufgabe besteht darin, Brände möglichst früh zu erkennen und die Feuerwehr zu alarmieren. In diesem Ratgeber erfahren Sie, wie Brandmeldeanlagen aufgebaut und betrieben werden und welche gesetzlichen Vorgaben zu beachten sind. Außerdem wird deutlich, warum die regelmäßige Wartung entscheidend ist, um die Funktionstüchtigkeit von Brandmeldeanlagen zu gewährleisten.

Autor: Redaktion Elektronik Kompetenz | | Lesezeit: ca. 5 Minuten

Was sind Brandmeldeanlagen?

Brandmeldeanlagen (BMA) gehören zur Gruppe der Gefahrenmeldeanlagen. Sie sind ein Aspekt des vorbeugenden Brandschutzes und speziell dafür konzipiert, Brände im Frühstadium zu erkennen sowie entsprechende Maßnahmen einzuleiten. Nach den Vorgaben der DIN 14675-1 verfolgt eine Brandmeldeanlage mehrere Ziele:

  • Entdeckung von Bränden in der Entstehungsphase
  • Lokalisierung des Gefahrenbereichs und detaillierte Anzeige des Brandherdes
  • Alarmweiterleitung an Feuerwehr und andere Einsatzkräfte
  • Alarmierung der Gebäudenutzer

In einem individuellen Brandschutzkonzept wird festgelegt, was die Früherkennung durch eine Brandmeldeanlage konkret bewirken soll. In der Regel geht es um die Information der Feuerwehr – entweder über die öffentliche Alarmierungsstelle des Landkreises oder über spezialisierte Einsatzzentralen wie beispielsweise im Falle von Werkfeuerwehren.

Aufbau & Funktion einer Brandmeldeanlage

Während BMA die Abkürzung für Brandmeldeanlage ist, steht die Abkürzung BMZ für Brandmeldezentrale. Doch was genau ist der Unterschied zwischen BMA und BMZ? Die nähere Betrachtung der einzelnen Komponenten sowie des Aufbaus einer Brandmeldeanlage (BMA) gibt Antworten auf diese Frage:

  • Brandmelder: Je nach Brandmerkmal gibt es verschiedene Melder wie Rauchmelder, Wärmemelder, Flammenmelder oder Kohlenmonoxid-Melder. Außerdem wird zwischen manuellen und automatischen Brandmeldern unterschieden.
  • Brandmeldezentrale (BMZ): Sie ist das Herzstück oder Gehirn der Brandmeldeanlage. Die Brandmeldezentrale empfängt die Signale der einzelnen Brandmelder und wertet diese aus. Bei einem bestätigten Brandereignis werden entsprechende weitere Maßnahmen ausgelöst.
  • Alarmierungseinrichtungen: Hierunter fallen akustische Signalgeber wie Sirenen oder Hupen, die Personen in Gebäuden warnen. In besonders lauten Umgebungen wie Fabriken sind optische Signalgeber wie Blitzlichter oder Lichtsignale wichtig.
  • Alarmweiterleitung: Gemeint sind Übertragungseinrichtungen wie Wählgeräte, die im Brandfall die Feuerwehr oder andere hilfeleistende Stellen schnell über den Vorfall informieren.
  • Energieversorgung: In der Regel erfolgt die Stromversorgung der BMA über das öffentliche Stromnetz. Trotzdem sollte über ein Back-up – zum Beispiel ein Notstromaggregat – nachgedacht werden. So wird sichergestellt, dass die Brandmeldeanlage auch während eines Stromausfalls funktioniert.
  • Zusatzkomponenten wie Steuerungseinrichtungen: In manchen Systemen sind Brandmeldeanlagen mit automatischen Löschsystemen verbunden. Zudem lassen sie sich mit automatischen Türsystemen koppeln, die im Alarmfall Türen schließen oder Fluchtwege freigeben.

Planung von Brandmeldeanlagen

Worauf sollte man bei der Auswahl einer Brandmeldeanlage achten? Die Planung ist ein kritischer Schritt, dem sorgfältige Überlegungen und eine detaillierte Analyse der spezifischen Bedürfnisse vorausgehen müssen. Dies gilt insbesondere in der Industrie. Folgende Faktoren sind daher zu berücksichtigen:

  • Bedarf und Anforderungen: Hierzu zählen zum Beispiel Gebäudegröße, Nutzungsumfang, Anzahl der Personen und das Brandschutzkonzept. Im industriellen Umfeld sind zusätzliche Gefährdungsbeurteilungen erforderlich, um geeignete Brandmelder auszuwählen und die Platzierung zu bestimmen.
  • Kosten: Diese umfassen Installation, Wartung und Reparaturen. Wichtig ist, dass Brandmeldeanlagen in wiederkehrenden Intervallen zu warten sind, um ihre Funktionalität zu sichern. Auch die Integration einer Brandmeldeanlage in bestehende Sicherheitskonzepte sollte bedacht werden.
  • Zertifizierungen und Normen: Auf europäischer Ebene beinhaltet die Normenreihe EN 54 (in Deutschland als DIN EN 54 übernommen) die technischen und organisatorischen Maßnahmen für eine wirksame Brandfrüherkennung. Die Zusammenarbeit mit Brandschutzbehörden und Versicherungen ist in diesem Kontext entscheidend.
  • Industrie: Rund um chemische Anlagen sind robuste Flammen- und Wärmemelder notwendig. In Lagerhallen mit brennbaren Materialien eignen sich Rauch- und Wärmemelder. Multisensorische Melder sind ideal für Produktionsbetriebe mit intensiver Maschinennutzung. In jedem Fall sollte die Brandmeldeanlage ins bestehende Sicherheits- und Notfallmanagementsystem integriert werden.
  • Verkabelung oder drahtloses System: Auch für Brandmeldeanlagen gilt: Verkabelte Systeme sind generell stabiler und zuverlässiger, drahtlose Systeme hingegen flexibler und leichter nachrüstbar; aber eben auch störanfälliger.

Brandmeldeanlagen: nationale Normen & Regelwerk

Wann ist der Einsatz einer Brandmeldeanlage in Deutschland Pflicht? Grundsätzlich immer dann, wenn sie per Baugenehmigung gefordert wird. Das gilt gleichermaßen für Neubauten, Sanierungen oder Nutzungsänderungen von Gebäuden. Darüber hinaus kann eine Versicherung den Einbau einer Brandmeldeanlage verlangen, um den Versicherungsschutz zu gewährleisten.

  • In der baulichen Praxis zählt die DIN 14675 zu den wichtigsten Normen, die die Anforderungen an Planung, Betrieb und Wartung von Brandmeldeanlagen regeln. Vom Normenausschuss Feuerwehrwesen (FNFW) erarbeitet, enthält sie alle feuerwehrrelevanten Themen. Weitere nationale Normen und Standards sind:
  • DIN VDE 0833: Diese Installationsnorm enthält im ersten Teil Angaben zu den Zentralen, der Energieversorgung und Leitungsüberwachung von Gefahrenmeldeanlagen. Teil 2 widmet sich detailliert den Anforderungen an Brandmeldeanlagen, Teil 4 wiederum Anlagen zur Sprachalarmierung.
  • VdS-Richtlinien: Der Verband der Sachversicherer (VdS) gibt Richtlinien heraus, die besondere Sicherheitsstandards für Brandmeldeanlagen definieren. VdS-zertifizierte Anlagen erfüllen signifikant hohe Qualitätsanforderungen, die oft auch von Versicherungen verlangt werden.
  • Bauordnungen der Länder: Die Bauordnungen jedes Bundeslandes enthalten spezifische Regelungen zum Brandschutz in Gebäuden. Außerdem ist festgelegt, unter welchen Bedingungen eine Brandmeldeanlage erforderlich ist.
Gut zu wissen

In großen Bürogebäuden, Schulen und Kindergärten, Industrieanlagen oder öffentlichen Gebäuden sind Brandmeldeanlagen in der Regel verpflichtend. In Wohngebäuden hängt die Installationspflicht von der Anzahl der Stockwerke und Wohneinheiten ab.

Wartung und Instandhaltung einer Brandmeldeanlage

Neben der Installation und Abnahme durch zertifizierte Fachbetriebe sind regelmäßige Wartungen, Tests und Prüfungen für das reibungslose Funktionieren von Brandmeldeanlagen entscheidend.

Die Wartungsintervalle sind dabei klar geregelt: Laut DIN 14675 müssen Brandmeldeanlagen mindestens einmal im Jahr umfassend gewartet werden. Dazu kommen halbjährliche Inspektionen und vierteljährliche Funktionsprüfungen. Diese beinhalten neben einer visuellen Inspektion auch die Kontrolle der Stromversorgung und die Überprüfung der Verbindungen zwischen den einzelnen Komponenten.

Neben der regelmäßigen Wartung kann es sein, dass unvorhergesehene Reparaturen anfallen. Diese sollten zeitnah durchgeführt werden, damit die Brandmeldeanlage schnell wieder voll einsatzfähig ist. Zu den typischen Instandhaltungsmaßnahmen gehören:

  • Ersetzen von nicht mehr funktionstüchtigen Brandmeldern
  • Austauschen von Alarmierungseinrichtungen – also von optischen oder akustischen Signalgebern
  • Reparatur der Verkabelung für intakte und fehlerfreie Kommunikationsleitungen
  • Aktualisieren der Software der Brandmeldezentrale
Gut zu wissen

Wichtig: Alle Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen müssen ordnungsgemäß protokolliert und dokumentiert werden. Dies ist sowohl für interne Zwecke als auch zur Erfüllung der Nachweispflicht gegenüber Behörden und Versicherungen entscheidend.

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Autor: Redaktion Elektronik Kompetenz, Die Redaktion des Online-Magazins Blickpunkt Elektronik Kompetenz ist immer am Puls der Geschehnisse in der Welt der Elektronik. Sie verfolgt detailliert alle Entwicklungen und wirft regelmäßig einen Blick auf die neuesten Produkte, innovative Lösungsansätze, Trends sowie Tipps und Tricks für den Umgang mit elektronischen Bauteilen.