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Die wichtigsten Sicherheitsregelungen für Elektro- und Elektronikgeräte

Sicherheitsregelungen für Elektro- & Elektronikgeräte

Wer Elektro- und Elektronikgeräte herstellt oder importiert, muss mit den gängigen Sicherheitsregelungen für Elektro- und Elektronikgeräte vertraut sein. Bürklin hat nachfolgend die wichtigsten zusammengefasst – von der REACH-Verordnung über die RoHS-Richtlinie bis hin zum Qualitätssiegel Geprüfte Sicherheit.

Autor: Redaktion Elektronik Kompetenz | | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Die REACH-/RoHS-Konformität

Hersteller und Importeure von Elektro- und Elektronikgeräten sollten wissen, worum es sich bei der REACH-/RoHS-Konformität handelt. Daher wird in einem ersten Schritt geklärt, wofür die beiden Abkürzungen stehen, bevor es an die jeweilige Beschreibung geht:

  • RoHS = „Restriction of the use of certain hazardous substances in electrical and electronic equipment“. Kürzer gesagt: „Restriction of certain hazardous substances“ und ins Deutsche übersetzt: „Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten“.
  • REACH = „Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals“ Zu Deutsch: „Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien“
Gut zu wissen

Gut zu wissen: Der Nachweis der Konformität erfolgt mittels chemischer Analyse oder technischer Dokumentation.

Die REACH-Verordnung

Die Basis für das REACH-System bildet der Grundsatz einer eigenverantwortlichen Industrie. No data, no market: Nach diesem Prinzip dürfen nur registrierte chemische Stoffe in Umlauf gebracht werden. Für jeden Stoff bedarf es einer eigenen Registrierungsnummer.

Das Wichtigste zur REACH-Verordnung auf einen Blick

offizielle Bezeichnung Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
in Kraft getreten am 1. Juni 2007
Was verbirgt sich dahinter? EU-Chemikalienverordnung, die das bisherige Chemikalienrecht vereinfacht
Wer ist davon betroffen? Hersteller und Importeure, die jährlich mehr als eine Tonne eines Stoffes in der EU herstellen oder in die EU importieren. Der Stoff kann dabei auch Bestandteil eines Gemischs oder ein freizusetzender Inhaltsstoff eines Erzeugnisses sein.

Die RoHS-Richtlinie

Die RoHS-Richtlinie wurde eingeführt, um die gesundheitsgefährdenden und umweltschädlichen Bestandteile in elektrischen oder elektronischen Geräten zu minimieren. Sie regelt die Verwendung und das Inverkehrbringen der sogenannten Gefahrstoffe.

In diesem Zusammenhang muss eine ganze Reihe von Maßnahmen gesetzt werden:

  • Besonders problematische toxische Stoffe auf einen Masseanteil von höchstens 0,1 Prozent beschränken. Dazu gehören Blei, Quecksilber, sechswertiges Chrom, Polybromierte Biphenyle (PBB) und Polybromierte Diphenylether (PBDE). Der Stoff Cadmium muss sich auf einen Massenanteil von maximal 0,01 Prozent beschränken.
  • Verbleite Verlötungen durch unverbleite Lötungen ersetzen.
  • Giftige Flammhemmer bei der Herstellung von Kabelisolationen verbieten.
  • Möglichst gleichwertige Ersatzprodukte einführen und fördern.
  • Elektrische Bauelemente herstellen, die selbst frei von Gefahrstoffen sind.

Die Folge: Viele der früher durchaus gebräuchlichen Produktionsverfahren sind heute nicht mehr zulässig.

Das Wichtigste zur RoHS-Richtlinie auf einen Blick

offizielle Bezeichnung Richtlinie 2011/65/EU (RoHS 2), ehemals 2002/95/EG (RoHS 1)
in Kraft getreten am 3. Januar 2013
Was verbirgt sich dahinter? EU-Richtlinie zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten.
Wer ist davon betroffen? Unternehmen, die entsprechende Geräte importieren oder innerhalb der EU vertreiben, sind verpflichtet, die Vorschriften einzuhalten. Letztlich hat das auch Auswirkungen auf die Handelsketten und Verbraucher.

Das Qualitätssiegel Geprüfte Sicherheit

Durch das Qualitätssiegel Geprüfte Sicherheit, kurz GS, erkennen Konsumenten Produktsicherheit auf den ersten Blick. Die Auszeichnung besagt, dass das verwendungsfertige Produkt von neutralen Fachleuten untersucht und als sicher eingestuft wurde.

Das GS-Zeichen schafft Vertrauen, indem es folgende Anforderungen des § 21 des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG) bescheinigt:

  • DIN-Normen
  • Europäische Normen
  • andere allgemein anerkannte Regeln der Technik
Gut zu wissen!
Logo des Qualitätssiegels Geprüfte Sicherheit

Das GS-Qualitätssiegel ist bislang das einzige europäische Prüfzeichen für Produktsicherheit, das gesetzlich geregelt ist. Eine Erklärung des Herstellers oder Inverkehrbringers zur Einhaltung europäischer Vorgaben ist die CE-Kennzeichnung. Weitere Siegel wie ENEC, VDE, ÖVE, TÜV oder BG sind private Zeichen.

Bürklin legt großen Wert darauf, jedem Kunden sichere Produkte in höchster Qualität zu bieten. Das Qualitätssiegel der Geprüften Sicherheit zählt daher zum Standard der Produktbewertung.

Autor: Redaktion Elektronik Kompetenz, Die Redaktion des Online-Magazins Blickpunkt Elektronik Kompetenz ist immer am Puls der Geschehnisse in der Welt der Elektronik. Sie verfolgt detailliert alle Entwicklungen und wirft regelmäßig einen Blick auf die neuesten Produkte, innovative Lösungsansätze, Trends sowie Tipps und Tricks für den Umgang mit elektronischen Bauteilen.